Trittsicherheit
Reibungskoeffizient ( demnächst als EN ISO 10545/7 in Kraft ):
Die Arbeitsstättenverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften verlangen, daß Fußböden eben, rutschhemmend und reinigungsfreundlich sein müssen. Besondere Schutzmaßnahmen geben Ausgleiten sind erforderlich, wenn durch den Umgang mit Wasser, Öl, Schlamm, Fett oder Abfällen Rutschgefahr besteht. Bei der Auswahl der Belagstoffe ist darauf Rücksicht zu nehmen. Diese klare Forderung stützt sich auf Untersuchungen der Versicherungsträger, die ergaben, daß unter allen Unfallursachen das Ausrutschen an erster Stelle steht.
Verdrängungsraum
Gewerbebereich:
Zuständig: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ( HVBG ), Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin, 53754 St. Augustin, Prüfnorm: DIN 51130. Berufsgenossenschaft ( BG ) für den Einzelhandel, Fachausschuß ,Bauliche Einrichtungen", 53133 Bonn. Merkblatt: ZH1/571 Oktober 1993 ,Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr".
Prüfverfahren: Schiefe Ebene, Begehung mit Sicherheitsschuhen, Gleitmedium Öl. Die Oberflächengestaltung kann eben, mikrorauh, rauh oder porofiliert sein. Der Verdrängungsraum ( V4 - V10 ) eines Bodenbelages ist der zur Gehebene hin offene Hohlraum unterhalb der Gehebene.
V4 | 4 cm³ / dm² |
V6 | 6 cm³ / dm² |
V8 | 8 cm³ / dm² |
V10 | 10 cm³ / dm² |
Rutschfestigkeit
Bewertungsgruppen | Neigungswinkel |
R9 | >3° - 10°, geringer Haftreibewert |
R10 | >10° - 19°, normaler Haftreibewert |
R11 | >19° - 27°, erhöhter Haftreibewert |
R12 | >27° - 35°, großer Haftreibewert |
R13 | >35°, sehr großer Haftreibewert |
Privatbereich:
Zuständig: diverse Versicherungsträger. Regelwerk und Prüfverfahren: ohne. Böden innerhalb und außerhalb von Wohnungen / Wohnhäusern. Empfehlung unter besonderem Sicherheitsaspekt: unglasierte Baukeramik oder matt-stumpfe Glasuren sowie alle Produkte mit Trittsicherheitsgruppe R9.
Bewertungsgruppen | Neigungswinkel |
R9 | >3° - 10° |
Bewertungsgruppen | Neigungswinkel |
A | >= 12° |
B | >= 18° |
C | >= 24° |
Barfuß-Naßbereich
Zuständig: Bundesverband der Unfallkassen e. V. ( GUV ). Böden in naßbelasteten Barfußbereichen, z. B. in Bädern, Krankenhäusern sowie Umkleide-, Wasch- und Duschräumen von Sport- und Arbeitsstätten. Prüfnorm: DIN 51097. Merkblatt: GUV 26.17 April 1986 ,Bodenbeläge für naßbelastete Barfußbereiche". Prüfverfahren: Schiefe Ebene, Begehung barfuß, Gleitmedium Netzmittellösung. Die Oberflächen sind eben, mikrorauh oder mäßig profiliert. Den Bewertungsgruppen sind die jeweiligen Bereiche zugeordnet. Der Gemeindeunvallversicherungsverband gibt Auskunft.
Bewertungsgruppe A:
- Barfußgänge ( weitgehend trocken )
- Einzel- und Sammelumkleideräume
- Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen, wenn im gesamten Bereich die Wassertiefe zwischen 80 cm und 1,35 m beträgt
- Sauna- und Ruhebereiche ( weitgehend trocken )
Bewertungsgruppe B
- Barfußgänge, soweit nicht A zugeordnet
- Duschräume und Beckenumgänge
- Bereich von Desinfektionssprühanlagen
- Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen, wenn in Teilbereichen die Wassertiefe unter 80 cm ist
- Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen von Wellenbecken
- Hubböden und Planschbecken
- Ins Wasser führende Leitern
- Ins Wasser führende, maximal 1 m breite Treppen mit beidseitigen Handläufen
- Leitern und Treppen außerhalb des Beckenbereiches
- Sitzstufen und Liegen
- Sauna- und Ruhebereiche, soweit nicht A zugeordnet
Bewertungsgruppe C
- Ins Wasser führende Treppen, soweit nicht B zugeordnet
- Durchschreitebecken
- Geneigte Beckenrandausbildungen
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.agrob-buchtal.de/download/download/358_15_technische_infos_7_01_7_19.pdf